Jahresabschlüsse


Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht verlangen für bestimmte Unternehmen die Erstellung eines Jahresabschlusses bzw. einer Bilanz. Diese werden aus der Finanzbuchhaltung gewonnen.

Wir erstellen die Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften.

Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln wir den Jahresgewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.